Die Airline Germania ist insolvent - Worauf es für Fluggäste jetzt ankommt

Die Airline Germania ist insolvent - Worauf es für Fluggäste jetzt ankommt


Nach Air Berlin ist nun der nächste deutsche Fluganbieter insolvent. Hier erfahrt Ihr, wie die Billigfluglinie in den finanziellen Ruin stürzte und was Fluggäste jetzt wissen sollten.

Warum Germania Insolvenz anmelden musste

Am Montag, dem 04.02.2019, hatte die Berliner Fluggesellschaft einen Insolvenzantrag gestellt und schon am darauffolgenden Abend den kompletten Flugverkehr eingestellt. Doch warum kam es überhaupt so weit?

Laut dem Unternehmen selber sind die Gründe für die Pleite „unvorhersehbare Ereignisse wie massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres bei gleichzeitiger Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggeräten sowie eine außergewöhnlich hohe Anzahl technischer Serviceleistungen“.

Experten weisen darüber hinaus auf hohe Erstattungskosten und teure Leasingraten hin, die durch die Lieferengpässe bei der Umstellung von Boeing auf Airbus-Maschinen (sog. Einflottung) entstanden sind.

Christine Behle, Verdi-Bundesvorstandsmitglied, sieht in dem „ruinösen Wettbewerb und den damit erzeugten Druck auf die Luftverkehrsbranche“ die Ursache für ein weiteres deutsches Luftfahrtunternehmen in der Insolvenz.

Und mal ganz ehrlich: Wer von uns würde sich nicht freuen, für rund 20 Euro ins Ausland zu fliegen? Und genau da liegt das Problem, dass in Zukunft vermutlich auch weiteren Billigfluglinien zum Verhängnis werden wird.

Die Rechte der Fluggäste

Rein rechtlich gesehen haben die Fluggäste einen Anspruch auf die Rückzahlung der Ticket-Kosten. Allerdings wird dies nicht umgehend geschehen, denn alle Ansprüche wandern zuerst zu einem Insolvenzverwalter. Dieser nimmt alle Forderungen entgegen und prüft, welche Gläubiger bedient werden müssen. Am Ende des Insolvenzverfahrens bekommen Fluggäste dann Bescheid, ob und in welchem Ausmaß es einen Erstattungsbetrag geben wird.

Anders sieht die Sachlage aus, wenn eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde. Der Vertrag wurde in diesem Fall nicht mit dem Fluganbieter (also Germania), sondern mit dem Reiseveranstalter geschlossen. In diesem Rahmen ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, die vereinbarten Leistungen und damit die Flüge in den Urlaubsort und wieder zurück zu erbringen. Ist er nicht dazu in der Lage, muss er den Kunden entschädigen. Denn welche Fluggesellschaften der Reiseveranstalter letztendlich bucht, ist sein unternehmerisches Risiko.

Der Reiseveranstalter muss sich nicht nur um Ersatz (oder Entschädigung) kümmern, er ist auch zu Schadenersatz verpflichtet. Die sogenannten „Minderungsansprüche“ entstehen, wenn nutzlos Urlaubszeit verstreicht oder der Fluggast den Transfer vom Heimatflughafen zum geänderten Flughafen bezahlen musste.

Von der Airline Germania kann man Schadenersatz allerdings vergessen. Durch Anmeldung der Insolvenz sind die Vertragspartner quasi ausgelöscht und damit einhergehend auch der Schadenersatz, so der Spezialanwalt für Tourismusrecht Paul Degott.