Saint Martin ist ein faszinierendes Reiseziel in der Karibik, das gleich zwei Welten vereint: einen französischen und einen niederländischen Teil. Doch wie läuft die Einreise genau ab? Benötigt man ein Visum? Und was gilt bei der Durchreise über Drittstaaten? In diesem Artikel geben wir dir alle Informationen zur Einreise, Visa-Regelungen, Zollvorschriften und besonderen Hinweisen für Familien.
Als deutscher Staatsangehöriger brauchst du für touristische Aufenthalte auf Saint Martin kein Visum. Beide Teile der Insel – französisch und niederländisch – erlauben visumfreies Reisen für EU-Bürger:
Für den französischen Teil genügt ein gültiger Personalausweis. Für den niederländischen Teil wird ein Reisepass empfohlen, auch wenn ein Personalausweis meist akzeptiert wird. Bei Transit über Drittländer kann ein Reisepass verpflichtend sein.
Offiziell ist kein Rückflugticket oder Unterkunftsnachweis erforderlich. Dennoch kann es hilfreich sein, beides griffbereit zu haben, insbesondere bei der Einreise über Drittländer:
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Bei alleinreisenden Eltern empfiehlt sich zusätzlich eine Vollmacht des anderen Elternteils in englischer oder französischer Sprache.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland deckt Behandlungen auf Saint Martin nicht vollständig ab. Eine Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
Für den französischen Teil gelten EU-Regelungen. Beim Übertritt in den niederländischen Teil oder bei Transit ist jedoch Vorsicht geboten:
Wenn dein Flug einen Umstieg außerhalb der EU beinhaltet (z. B. USA, UK, Kanada), gelten deren Einreisevorschriften:
Möchtest du länger als 90 Tage auf Saint Martin bleiben, musst du vorab ein Visum bei der französischen oder niederländischen Auslandsvertretung beantragen – je nachdem, in welchem Teil du dich aufhältst.